Gesetzliche Krankenversicherung

Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern (§ 1 SGB V).80

Alle Versicherten haben den gleichen Leistungsanspruch, dessen Umfang im Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgelegt ist. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Bruttoeinkommen. Entsprechend dem Solidaritätsprinzip richten sich die Aufnahmebedingungen nicht nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Gesundheitsstatus).

Die gesetzlichen Aufgaben des SGB V, das die Regelungen für die gesetzliche Krankenversicherung enthält, werden von den Krankenkassen wahrgenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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