Versicherungen

Ein Versicherer ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (vgl. § 1 VVG). In einem Versicherungsvertrag können mehrere Parteien Versicherer sein (Mitversicherung). Die Partei, der Versicherungsschutz gewährt wird, die also Versicherung nimmt, ist der Versicherungsnehmer.
Der Versicherer muss nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer ein Unternehmen (Versicherungsunternehmen) sein, meist in der Rechtsform einer Gesellschaft (Versicherungsgesellschaft) und privatwirtschaftlich organisiert. In anderen Ländern können durchaus auch Einzelpersonen, z.B. in Großbritannien die names von Lloyd's of London, Versicherer sein.
Nach dem VAG ist jedes Unternehmen, das Versicherungsgeschäfte betreibt ein Versicherungsunternehmen. Andere Finanzdienstleistungen (z. B. die Baufinanzierungs- und Kapitalisierungsgeschäfte der Lebensversicherer) dürfen von Versicherungsunternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz nur als Nebenleistung oder auf fremde Rechnung - d.h. als Vermittler für einen anderen Anbieter - angeboten werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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