Grundstück

Unter einem Grundstück versteht man in der Umgangssprache einen äußerlich erkennbar abgegrenzten Teil der Erdoberfläche.

Der juristische Begriff weicht hiervon ab: Der Begriff des Grundstücks wird im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht näher definiert, sondern vorausgesetzt. Sein Gehalt ergibt sich aus der Grundbuchordnung: Grundstück bezeichnet danach im deutschen Sachenrecht einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder unter einer eigenen Nummer auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt verzeichnet ist. Es kann als Personalfolium und als Realfolium aufgestellt sein. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren, in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang bestehenden Flurstücken bestehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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