Käufer

Der Käufer ist der Handelspartner eines Verkäufers, eine natürliche oder juristische Person, die einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer schließt, das heißt eine Ware beziehungsweise Sache übereignet bekommt soll und sich dazu verpflichtet einen Gegenwert, den Kaufpreis zu übereignen. Wichtig ist dabei, dass es zwei übereinstimmende Willenserklärungen von Käufer und Verkäufer gibt. Die Rechte und Pflichten für den Käufer resultieren aus dem Kaufvertrag, § 433ff BGB und gegebenenfalls aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Rechte des Käufers sind vor allen Dingen die Übereignung der Ware zum mit dem Kaufvertrag vereinbarten Zeitpunkt, in der vereinbarten Qualität und am vereinbarten Ort. Die Pflichten des Käufers sind vor allen Dingen die Annahme der Ware und die übereignung der Bezahlung der Ware in der vereinbarten Form, zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort. Bei einem Kauf bezahlt der Käufer in der Regel den Verkäufer mit Geld für eine Ware oder eine Dienstleistung.

 

 

 

 

 

 

 

 

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