Mieter
Der Mieter verpflichtet
sich, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten. Zeigt
sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird
eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht
vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem
Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die
Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens verpflichtet.