Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung zum Schutz der im Versicherungvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Separate Gebäude wie z.B. Gartenhütten bedürfen daher eines entsprechenden besonderen Einschlusses. Unter Umständen ist auch Zubehör mitversichert.
Es können folgende Risiken alleine oder in Kombination versichert werden: Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusätzlich können weitere Elementarschäden mitversichert werden. Zusätzlich lassen sich z.B. Überspannungsschäden an Gebäudebestandteilen mitversichern (z.B. Heizungsanlage, Klingelanlage). Banken verlangen bei kreditfinanzierten Gebäuden oft eine Gebäudefeuerversicherung zur Sicherung von Darlehen. Seit dem Wegfall von Pflicht- und/oder Monopolrechten zum 1. Juli 1994 (Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft vom 18. Juni 1992) kann der Gebäudeversicherer zu allen Risiken in der gesamten BRD frei gewählt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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